Innenministerium unterstützt Stadt Ludwigslust bei Finanzierung der Planungskosten für neue Eisenbahnüberführung
Bahnhofstr. - 10.11.2017Der Bahnhof in Ludwigslust ist durch die
besondere Verkehrslage der Stadt, etwa in der Mitte zwischen Hamburg
und Berlin gelegen, ein wichtiger Haltepunkt im Fernverkehr der
Deutschen Bahn AG. Seit Jahren schon bemüht sich die Stadt um einen
Ersatz für den alten Bahnübergang in der
Bahnhofstraße, denn es gibt
nur eine kreuzungsfreie Querung der IC/ICE-Strecke Hamburg-Berlin,
die über die Brücke im Verlauf der B 106 durch das Stadtgebiet führt.
Mit einer zweiten kreuzungsfreien Bahnquerung soll nicht nur ein
möglicher Verkehrsinfarkt bei einer Sperrung der Brücke verhindert
werden. Auch ein barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen wäre mit
einem Neubau möglich.
Die Kosten für eine kreuzungsfreie Querung werden gemäß
Eisenbahnkreuzungsgesetz vom Bund (DB Netz AG), dem Land M-V und der
Stadt anteilig getragen. Bevor es jedoch mit dem Bauwerk losgehen
kann, sind umfangreiche Planungen nötig. Diese waren bereits 2014
vertraglich zwischen der DB Netz AG und der Stadt Ludwigslust
vereinbart worden. Darin ist auch festgeschrieben, dass die Stadt
sich anteilig an den Kosten für das Erstellen der Planungsunterlagen
beteiligt. Erst auf deren Grundlage sind u.a. die Beantragung von
Fördermitteln und der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit dem
Bund möglich.
Die anteiligen Planungskosten fallen jedoch deutlich höher aus,
als ursprünglich angenommen. Damit die Planungsphase nicht ins
Stocken gerät, gewährt das Innenministerium eine
Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 305.400 EUR.
"Planungskosten sind in der Regel bei Sonderbedarfszuweisungen
nicht förderfähig. In diesem Fall soll jedoch eine Ausnahme gemacht
werden. Um ein derartig kostenintensives Bauvorhaben umzusetzen, die
Kreuzungsvereinbarung mit dem Bund abzuschließen und weitere
Fördermittel beim Land beantragen zu können, sind hochwertige
Planungsunterlagen unerlässlich. Daher werden die damit verbundenen
Kosten ausnahmsweise zu 50% gefördert", begründet Innenminister
Lorenz Caffier seine Entscheidung.
Wenn alle Voraussetzungen für den Neubau der geplanten
Eisenbahnüberführung vorliegen und die Stadt Ludwigslust aufgrund des
ihr verbleibenden sehr hohen kommunalen Eigenanateils einen weiteren
Antrag auf Sonderbedarfszuweisungen stellt, wird die jetzt
ausgereichte Förderung der Planungskosten dann allerdings ganz oder
teilweise angerechnet werden.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
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Marion Schlender
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