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Schwerer Schlag gegen organisierte Clankriminalität

Christophstr. - 24.10.2019


Am 24. Oktober 2019 durchsuchten 364 Polizeivollzugsbeamte der
Bundespolizei, 27 Beamte des Polizeipräsidiums Trier und sechs
Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Trier 29 Objekte in vier
Bundesländern. Dabei vollstreckten sie zwei Haftbefehle. Die
vorangegangenen Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft
Trier richteten sich hauptsächlich gegen einen libanesischen
Familienclan. Ihm werden illegale Schleusungen vorgeworfen, deren
Charakteristik der organisierten Clankriminalität zuzuordnen ist. Die
Objekte befinden sich in den Bundesländern Rheinland-Pfalz (16),
Nordrhein-Westfalen (10), Berlin (2) und Saarland (1).

Wegen einer erhöhten Gefährdung wurden bei der Vollstreckung der
Haftbefehle auch Spezialkräfte der GSG 9 der Bundespolizei
eingesetzt.

Vorausgegangen waren Ermittlungen wegen Visafälschungen mit denen
die Täter in der Folge Schleusungen arbeitsteilig nach Deutschland
organisierten. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch Hinweise auf
mögliche weitere Straftaten gewonnen, insbesondere im Bereich der
Eigentumskriminalität. Ermittelt wird in einem Fall auch wegen des
Verdachts der Bestechung.

Für die Schleusungen wurden in 26 Fällen unterschiedliche
Flugrouten aus dem Libanon heraus genutzt. In Zusammenarbeit mit den
Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Beirut, Moskau, Kairo und
Teheran konnten davon bisher 10 Schleusungen unterbunden werden. Da
der Familienclan Garantieschleusungen anbot, versuchten die Täter
weiterhin, die gescheiterten Schleusungen durchzuführen.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann,
dazu: "Diese Form der organisierten Clankriminalität höhlt den
Rechts- und Sozialstaat aus, aber diese Gruppe ab heute nicht mehr."

Das Polizeipräsidium Trier übernimmt die Sachbearbeitung
hinsichtlich des Verdachts der Eigentums- und sonstigen Delikte und
das Referat 34 des Bundespolizeipräsidiums führt die Ermittlungen zu
den originären Urkunden- und Schleusungsdelikten.

Über das Ermittlungsverfahren werden die Staatsanwaltschaft Trier,
das Bundespolizeipräsidium Potsdam sowie das Polizeipräsidium Trier
in einer Pressekonferenz

heute, Donnerstag, 24. Oktober 2019, um 15.00 Uhr

im Besprechungsraum der Staatsanwaltschaft Trier Christophstraße 1
54290 Trier Eingang 3. Obergeschoss,

informieren. Alle Pressevertreter sind hierzu herzlich eingeladen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
Pressestelle
Telefon: (0331) 9799 79410
Fax: (0331) 97 99 93 895
E-Mail: presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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