Erklärung vom 12. April 2017 zum Stand der Ermittlungen wegen des Anschlags vom 19. Dezember 2016 auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin
Hardenbergstr. - 12.04.2017Nach bisher durchgeführten Ermittlungen stellt
sich der Anschlag vom 19. Dezember 2016 auf den Weihnachtsmarkt am
Breitscheidplatz in Berlin als Tat des Einzeltäters Anis Amri dar. Es
haben sich bisher keine Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass
weitere in Deutschland ansässige Personen in die Tatvorbereitung oder
die Tatausführung eingebunden waren. Im Einzelnen kann zum Stand der
Ermittlungen Folgendes mitgeteilt werden:
1.Derzeitiger Erkenntnisstand zur unmittelbaren Vortatphase a.Am
31. Oktober oder 1. November 2016 nahm Anis Amri in Berlin auf der
Kieler Brücke ein Video von sich auf. Darin schwört er den Treueeid
auf den Anführer des sogenannten Islamischen Staates und ruft Muslime
zum Jihad auf. b.Spätestens seit dem 10. November 2016 kommunizierte
Amri mit einem im Ausland aufhältigen Mitglied des sogenannten
Islamischen Staates. Zu ihm hatte Amri auch während der Tatausführung
Kontakt. c.Ab Mitte November 2016 ändert sich das "Surfverhalten" von
Amri. Ab diesem Zeitpunkt finden sich im Internetverlauf des von Amri
am Tatort zurückgelassenen Mobiltelefons keine pornografischen
Inhalte mehr. Bis dahin hatten solche Inhalte den Internetverlauf
dominiert. Ab Anfang Dezember 2016 ruft Amri fast nur noch
islamistisch-jihadistische Inhalte im Internet auf. d.Ende November
ist Amri wiederholt zu Fuß im Bereich
Hardenbergstraße Budapester
Straße Breitscheidplatz unterwegs. Aller Wahrscheinlichkeit nach
klärt er bereits zu dieser Zeit sein späteres Anschlagsziel auf. e.Ab
Ende November 2016 ist Amri zudem nahezu täglich zwischen der
Putlitzbrücke und dem Torfstraßensteg am Friedrich-Krause-Ufer
unterwegs. f.Am 15. Dezember 2016 wurde Amri bei dem Versuch
beobachtet, einen am Friedrich-Krause-Ufer abgestellten LKW zu
öffnen.
2.Derzeitiger Erkenntnisstand zum Tattag: a.Der polnische
LKW-Fahrer Lukasz Urban traf am 19. Dezember 2016 gegen 6.30 Uhr mit
seinem LKW in Berlin ein. Er stellte ihn am Friedrich-Krause-Ufer
gegenüber der Firma Thyssen-Krupp entgegen der Fahrtrichtung ab.
Grund hierfür ist, dass er seine Ladung an diesem Tag nicht mehr
abliefern konnte. b.Anis Amri verließ gegen 14.15 Uhr seine Wohnung.
Und traf sich mit zwei Zeugen auf dem Parkplatz eines Möbelmarktes in
Berlin-Wedding. Von etwa 15.30 bis 16.30 Uhr hielten sich die drei in
einem Imbiss gegenüber der Masjid-Al-Umah-Moschee auf. Anschließend
nahmen sie die U-Bahn. An der Station Hermannstraße trennten sich die
drei. Anis Amri fuhr weiter bis zur Station Gesundbrunnen. Dort nahm
er die S-Bahn und erreichte gegen 18.00 Uhr die Station Westhafen.
Vor dort ging Anis Amri zur Putlitzbrücke und weiter am
Friedrich-Krause-Ufer entlang bis zum Torfstraßensteg und wieder
zurück zur Putlitzbrücke. Dabei passierte er zweimal den LKW von
Lukasz Urban. Videoaufzeichnungen eines Anliegers zeigen, dass Amri
allein unterwegs war. c.Danach ging Anis Amri zur Fussilet-Moschee.
Dort hielt er sich bis kurz nach 19.00 Uhr auf. Anschließend ging er
wieder zurück zur Putlitzbrücke und von dort erneut am
Friedrich-Krause-Ufer entlang. Dabei wurde Amri erneut von einer
Kamera gefilmt. Auch diese Aufnahmen belegen, dass Amri allein
unterwegs war. d.Gegen 19.30 Uhr tötet Anis Amri den polnischen
LKW-Fahrer Lukasz Urban mit einem Kopfsteckschuss. Die
Schussverletzung hat zeitverzögert zu seinem Tod geführt. Ob Lukasz
Urban zunächst noch handlungsfähig war, kann nach dem
Obduktionsergebnis nicht bewertet werden. An seinem Leichnam befanden
sich keine Verletzungen, die auf ein Kampfgeschehen schließen lassen.
Der Blick von Lukasz Urban ging bei der Schussabgabe in Richtung der
Waffenmündung. An seinem linken Handrücken und an der Gardine an der
Fahrertür befanden sich Schmauchspuren. Der Leichnam von Lukasz Urban
lag mit dem Kopf in Richtung Frontscheibe in der Fahrerkabine. Das
Spurenbild und das Obduktionsergebnis legen daher nahe, dass sich
Lukasz Urban zunächst auf der Liege unmittelbar hinter den Sitzen
aufhielt. Als er Amri an der Fahrertür bemerkte, beugte er sich
vornüber, erfasste die Gardine an der Fahrertür und wurde von Amri
erschossen. e.Ob Anis Amri zur Tatzeit unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln stand, kann nicht bewertet werden. Nach dem
toxikologischen Gutachten der italienischen Behörden hat Anis Amri
weder kurz vor seinem Tod noch in den Tagen zuvor Betäubungsmittel
oder bewusstseinsverändernde Mittel zu sich genommen. Allerdings
wurden in seinen Haaren Rückstände von Kokain und THC festgellt.
Danach hat Amri in der Vergangenheit mehrfach in geringeren Mengen
Cannabisprodukte und häufiger in größeren Mengen Kokain konsumiert.
f.Die Begutachtung des Tat-LKW ist abgeschlossen. Er wird zeitnah an
die polnischen Strafverfolgungsbehörden übergeben. Das Gutachten des
Sachverständigen liegt noch nicht vor.
3.Derzeitiger Erkenntnisstand zur Herkunft des am Tatort
zurückgelassenen Mobiltelefons a.Nach den bisherigen Ermittlungen ist
davon auszugehen, dass dieses Mobiltelefon einem Schweizer
Staatsangehörigen Ende September 2016 entwendet wurde. Ob Amri selbst
an dem Diebstahl beteiligt war, ist derzeit unklar. b.Die
Erkenntnisse zur Vortatphase und zum Tattag beruhen zu einem ganz
wesentlichen Anteil auf der Auswertung dieses Mobiltelefons.
4.Derzeitiger Erkenntnisstand zum Fluchtweg: a.Kurz nach dem
Anschlag wurde Anis Amri im Bereich Bahnhof Zoo von einer Videokamera
aufgezeichnet. Gegen 21.30 Uhr erfasste ihn eine Videokamera in der
Prinzenallee. Eine halbe Stunde später wurde Amri abermals von einer
Videokamera in der Prinzenallee gefilmt. Auf diesen Bildern ist er
mit einem Rucksack und anderen Schuhen zu sehen. Es ist daher davon
auszugehen, dass Amri noch einmal in seine Wohnung in der
Freienwalder Straße zurückgekehrt ist. b.Das nächste Mal wurde er
erst wieder am 21. Dezember 2016 festgestellt. Ein Zeuge beobachtete
ihn gegen 7.00 Uhr in einem Bus von Emmerich nach Kleve. Bestätigt
werden die Beobachtungen des Zeugen durch Kleidungsstücke, die die
italienischen Behörden original verpackt bei Amri sichergestellt
haben. Dabei handelt es sich um schwarze Boxershorts, Socken, eine
Jogginghose und einen Schal. Es konnte rekonstruiert werden, dass
diese Kleidungsstücke am 21. Dezember 2016 gegen 9.30 Uhr bei einem
Textilunternehmen in Kranenburg gekauft wurden. c.Nach wie vor unklar
ist, wie Amri nach dem Anschlag von Berlin nach Emmerich kam.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
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