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Bundespolizeidirektion Berlin zieht positive Bilanz zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr

Warschauer Str. - 24.06.2018

In den zurückliegenden beiden Nächten hat die
Berliner Bundespolizei Kontrollen zum Verbot des Mitführens von
gefährlichen Werkzeugen durchgeführt. Betroffen waren sieben
innerstädtische Bahnhöfe und die jeweiligen Zugstrecken.

Das Mitnahmeverbot betraf u.a. Messer jeglicher Art, Reizgas sowie
Gegenstände, die als Schlagwaffen eingesetzt werden können. Die
Überwachung per Allgemeinverfügung ermöglichte es den Beamten,
Kontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente durchzuführen. So kam
es insgesamt zu 870 Personenkontrollen. Der Fokus der Kontrollen lag
auf der Einhaltung der Verbotsverfügung. Hierbei deckten die Beamten
insgesamt 24 Verstöße auf. Neben sieben Fällen, die zugleich Verstöße
gegen das Waffengesetz bildeten, fanden die Beamten 17 verbotene
Messer, Messerklingen, Reizstoff, Schraubenzieher sowie mögliche
Hiebwaffen und stellten sie zum Großteil sicher.

Durch die Kontrollen konnten insgesamt 91 Straftaten registriert
werden. Bei der Masse der Delikte handelte es sich um Verstöße gegen
das Betäubungsmittelgesetz (67 Fälle), gegen das Waffengesetz (fünf
Fälle), um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (sieben Fälle),
Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (sieben Fälle) und um drei
Körperverletzungsdelikte. Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch 32
sogenannte Fahndungstreffer. Hier griffen die Einsatzkräfte u.a. fünf
vermisste Kinder/ Jugendliche auf und vollstreckten neun Haftbefehle.

Präsident Striethörster ist mit den Ergebnissen der Kontrolle
zufrieden: "Die Zahl der festgestellten Verstöße sowohl gegen die
Allgemeinverfügung als auch bei den Straftaten belegt, wie wichtig
dieser Einsatz ist. Gerade unter den Eindrücken des letzten
Wochenendes, an dem zwei Touristen durch Messerstichen in einer
S-Bahn schwer verletzt wurden, wird deutlich, dass hier
Handlungsbedarf besteht und durch diese Kontrollen die Begehung von
Straftaten verhindert sowie Reisende und Polizisten geschützt werden
können."

Das Verbot galt am 22. und 23. Juni 2018 jeweils von 20 bis 6 Uhr
des Folgetages auf dem Streckenabschnitt der S-Bahn-, Regionalbahn-
und Fernbahnverbindungen zwischen den Bahnhöfen Berlin-Lichtenberg
und Berlin-Alexanderplatz sowie allen dazwischenliegenden Bahnhöfen
(Lichtenberg - Nöldnerplatz - Ostkreuz - Warschauer Straße -
Ostbahnhof - Jannowitzbrücke - Alexanderplatz).

Die Einhaltung des Verbotes wurde in beiden Nächten jeweils von
zusätzlich etwa 180 Polizisten überwacht.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Berlin, übermittelt durch news aktuell

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