Bundesamt für Strahlenschutz und Bundespolizei untersuchen Umweltradioaktivität in Sachsen und Thüringen
Willy-Brandt-Str. - 06.10.2014Mit zwei Verbindungshubschraubern werden das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Bundespolizei (BPOL) vom
7. bis 9. Oktober 2014 Messungen zur Ermittlung der
Umweltradioaktivität in Sachsen und Thüringen durchführen. Die
Messungen finden im Rahmen regelmäßiger gemeinsamer nationaler und
internationaler Übungen von BfS und BPOL statt.
In diesem Jahr werden Gebiete in der Umgebung von Seelingstädt,
Zwickau, Lengenfeld, Schneeberg, Freital und Johanngeorgenstadt
überflogen und radiologisch kartiert, um den Fortschritt der
Sanierung ehemaliger Uran-Abraumhalden zu dokumentieren. BfS und BPOL
haben diese Gebiete bereits bei früheren Übungen in den Jahren 1997,
2003 und 2010 untersucht.
Zusätzlich wird am 9. Oktober das Betriebsgelände des
Forschungsstandortes Rossendorf überflogen. Bereits für den 6.
Oktober ist ein Testflug bei Seelingstädt geplant. Die Hubschrauber
werden jeweils im Zeitraum zwischen 9 und 18 Uhr unterwegs sein. Die
Flughöhe beträgt aus messtechnischen Gründen etwa 100 m.
Jährliche Messübungen
Die Radioaktivitätsmessung aus der Luft, die sogenannte
Aero-Gammaspektrometrie, ermöglicht, große oder schwer zugängliche
Gebiete innerhalb kurzer Zeit auf ihre radioaktive Belastung hin zu
untersuchen. Zum Beispiel nach einem kerntechnischen Unfall bilden
vom Hubschrauber aus erhobene Messdaten eine wichtige Grundlage, auf
der die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer über die
erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung entscheiden
können.
Um die Einsatzbereitschaft der Aero-Gammaspektrometrie jederzeit
sicherzustellen, werden seit mehr als 20 Jahren jährliche Messübungen
durchgeführt. Dabei wird die Zusammenarbeit zwischen den Besatzungen
der Bundespolizei und dem wissenschaftlich-technischen Personal des
Bundesamtes für Strahlenschutz eingeübt und aufeinander abgestimmt.
Gesetzliche Grundlage
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist nach dem
Strahlenschutzvorsorgegesetz für die rasche und großräumige
Radioaktivitätsmessung der Bodenoberfläche aus der Luft zuständig.
Das Gesetz ist nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl erlassen
worden, um im Fall von Ereignissen mit erheblichen radiologischen
Auswirkungen die Strahlenbelastung der Bevölkerung so gering wie
möglich zu halten. Das Bundesamt hält deshalb zur Umsetzung dieser
Aufgabe insgesamt vier Messsysteme an den Standorten München und
Berlin vor, die innerhalb einer Stunde in Hubschrauber der
Bundespolizei eingebaut und anschließend in ein Untersuchungsgebiet
verlagert werden können.
Weitere Informationen
Informationen über zurückliegende Messübungen und die eingesetzte
Messtechnik finden Sie unter
http://www.bfs.de/de/ion/anthropg/messuebungen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Pirna
Marc Heinrich
Telefon: 0 35 01 - 7 95 70 21
E-Mail: presse.pirna@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
oder
Bundesamt für Strahlenschutz
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