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Es gibt keinen 100%igen Schutz vor terroristischen Anschlägen!

Freiheit - 17.10.2014

Bundesinnenminister Thomas de Maizière stellte
heute im Anschluss an das Sondertreffen der Innenminister von Bund
und Ländern einen Maßnahmenkatalog im Kampf gegen die terroristische
Bedrohungslage vor. Einige der präsentierten Maßnahmen sind sinnvoll,
andere nicht mehr als Absichtserklärungen.

"Derzeit besteht eine hohe, aber nur abstrakte Gefahr eines
Terroranschlages in Deutschland. Es gibt aktuell kein uns bekanntes
konkretes Anschlagsrisiko", so der Bundesvorsitzende des BDK André
Schulz heute in Berlin.

Schärfere Gesetze verhindern grundsätzlich keine Straftaten,
dieser Illusion darf man sich nicht hingeben. Sie sind aber ein
deutliches Zeichen eines Rechtsstaates, dass man ein entsprechendes
Verhalten nicht toleriert. So sind die Überlegungen, entsprechenden
Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche
Staatsbürgerschaft zu entziehen und auch bereits die Sympathiewerbung
für Terrorvereinigungen unter Strafe zu stellen, durchaus zu
begrüßen.

"Einen 100%igen Schutz gegen Straftaten und auch vor
Terroranschlägen gibt es nicht. Damit kann auch Sicherheit
staatlicherseits nur bis zu einem gewissen Grad garantiert werden.
Daran würden auch noch schärfere bzw. grundrechtseinschneidendere
Gesetze nichts ändern. Wir dürfen nicht unsere Freiheit für eine
vermeintliche Sicherheit opfern. Man darf bei aller berechtigten
Sorge nicht in Panik verfallen", so BDK-Chef Schulz.

Auch die geplante mögliche Entziehung des Personalausweises ist
ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Terror, wird aber nicht
jeden potenziellen Kämpfer an der Ausreise hindern. Schleusung
funktioniert auch aus Deutschland heraus. Reisebewegungen von
Jihadisten müssen aber spätestens an den Schengenaußengrenzen erkannt
und unterbunden werden.

"Wir haben es mit einem gesamtgesellschaftlichen Problem zu tun,
welches man nur politisch und nicht mit dem Strafgesetzbuch lösen
kann. Aufklärung, Prävention und ein rechtzeitiges Erkennen von
Radikalisierungstendenzen sind die Schlüssel zum Erfolg", so Schulz
weiter.

Die gut gemeinte und richtige Absicht der Innenminister,
Asylanträge deutlich schneller zu bearbeiten wird schon daran
scheitern, dass jeder Antrag im Einzelfall geprüft werden muss und
dem Asylsuchenden der Rechtsweg offen steht.

"Die Sicherheitsbehörden müssen hinsichtlich der personellen und
materiellen Ressourcen in die Lage versetzt werden, das
Menschenmögliche für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland tun zu können. Gerade hier gibt es noch erheblichen
Handlungsbedarf", so Schulz abschließend.

Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Telefon: +49 700 235 10000
E-Mail: presse@bdk.de http://www.bdk.de/




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E-Mail: presse@bdk.de
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